Allgemeine Geschäfts- und Stornierungsbedingungen
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und Vermieter regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Mieter erkennt für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als Vertragsbestandteil des Mietvertrages verbindlich an.
1. Der Mietvertrag kommt dadurch zustande, dass der Vermieter dem Mieter ein Angebot unterbreitet, in welchem die Zeit, der Mietpreis und die sonstigen Leistungen enthalten sind und der Mieter dieses Angebot durch schlüssiges Verhalten (z.B. schriftliche Bestätigung, eMail oder Fax oder fristgerechte Leistung der Anzahlung) annimmt. Abweichungen von der vereinbarten Leistung sind für den Vermieter dann zulässig, wenn sie für den anderen Vertragsteil zumutbar sind. Vom Mietvertrag abweichende Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter gültig.
2. Der Mietzins ist bei Anreise in bar zu zahlen. Die durch Überweisung entstehenden Überweisungs-/Bankkosten gehen zu Lasten des Mieters.
3. Die Abbildungen und Preisangaben für den im Belegungszeitraum gültigen Prospekt/Homepage des Vermieters werden Inhalt des Vertrages. Der Mietvertrag berechtigt zur Nutzung des gebuchten Wohnungstyps nebst Einrichtung. Ein Anspruch auf Reservierung einer bestimmten Ferienwohnung besteht nicht.
4. Die gemietete Ferienwohnung darf nur mit der im Mietvertrag genannten Anzahl von Personen belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen. Die Aufnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Ebenso sind Partys / Events nicht erlaubt, wie das Rauchen in dem Ferienobjekt und den Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Treppenhaus, Balkon u.a.) nicht gestattet.
5. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt und dessen Inventar sowie evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit Sorgfalt zu behandeln. Er verpflichtet sich, alle während der Aufenthaltszeit entstehenden Schäden unverzüglich dem Vermieter und im Falle von Verschulden, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn ein Schaden durch Begleitpersonen oder Gäste des Mieters verursacht wurde.
6. Die angegebenen Mietpreise sind Preise pro Ferienwohnung und Saison ab 1 Woche. Eventuelle Kurzaufenthalte nebst Preise unter 1 Woche sind zu erfragen. Die Miete schließt die Nutzung am Anreisetag ab 14 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr ein. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
7. Die Miete für die Gesamtdauer des Aufenthaltes ergibt sich durch Addition der Tagespreise entsprechend der Reisezeit.
8. Stornierung
Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter ist der dem Vermieter entstandene Aufwand pauschal wie folgt zu vergüten:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt kostenfreie Stornierung.
Vom 29. bis zum 14. Tag vor Reiseantritt sind 50 % des Reisepreises zu bezahlen.
Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtanreise sind 100 % des Reisepreises zu zahlen. Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
9. Umbuchungen
Umbuchungen werden als kostenpflichtige Rücktritte, verbunden mit einer Neuanmeldung behandelt. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Dem Mieter bleibt es unbenommen, einen Ersatzmieter anzubieten. Kommt mit diesem neuen Mieter ein Mietvertrag zustande, schuldet der bisherige Mieter eine Kostenpauschale von 20,00 Euro für den mit der Umbuchung verbundenen Aufwand.
10. Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zum Beispiel dann, wenn der Mieter durch sein Verhalten Sachen von bedeutendem Wert gefährdet oder das Zusammenleben im Hause An der Dorfmauer nachhaltig stört und sein Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, bei nicht verschuldeter Unmöglichkeit (z.B. höhere Gewalt) das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Bereits gezahlte Miete wird dem Mieter erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Endet das Mietverhältnis aufgrund des Verhalten des Mieters, ist der Vermieter nur zur Erstattung des Teils der Miete verpflichtet, die seinen ersparten Aufwendungen entspricht.
11. Der Vermieter steht für verkehrsübliche Sorgfalt bei Vertragsabschluss, Auswahl und Überwachung von Bevollmächtigten und Richtigkeit der Wohnungsbeschreibung ein. Für nicht vom Vermieter verursachte Ausfälle oder Störungen in der Wasser-, Gas- und Stromversorgung besteht keine Einstandspflicht. Im Falle von Betriebsstörungen ist der Vermieter verpflichtet, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen.
Angaben, die nicht das Ferienobjekt selbst betreffen, erfolgen ohne Gewähr.